Lockerung der Corona-Verordnung

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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

das Kultusministerium wird eine neue Corona-Verordnung Schule erlassen. Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 gilt dann Folgendes:

1) Es muss keine Maske mehr getragen werden (Entfall der Maskenpflicht). Es ist aber selbstverständlich möglich, die Maske weiterhin freiwillig zu nutzen.

2) Die Schülerinnen und Schüler müssen sich (zumindest bis zu den Osterferien) zweimal pro Woche testen. Unsere Testtage sind Montag und Donnerstag. Vom Testen ausgenommen sind quarantänebefreite Schülerinnen und Schüler. Diese können aber freiwillig einen Test machen.

3) Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

4) Absonderungspflichtige Personen haben weiterhin keinen Zutritt zur Schule.

Endlich kommt etwas Bewegung in die derzeitige Situation. Allerdings sollten wir alle aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage weiterhin umsichtig vorgehen.

Herzliche Grüße,

Dr. Thomas Schultis

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