Bedingungen zum Schulbesuch nach positiven Corona-Test

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie evtl. bereits aus der Presse vernommen haben, hat die Landesregierung die Bestimmungen zu Absonderung geändert.

Nach wie vor gilt: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben (unabhängig von Corona).

Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) ersetzt.

Diese Maskenpflicht gilt während des Schultages in Innenräumen sowie im Sport- und Musikunterricht. Aufgrund der körperlichen Belastung sollten positiv getestete Schülerinnen und Schüler nicht am Sportunterricht teilnehmen. Im Freien muss die Maske nur getragen werden, sofern kein Mindestabstand von 1,5m verlässlich eingehalten werden kann.

Infizierte Personen, die keine Maske tragen, sind vom Präsenzunterricht ausgeschlossen.

Herzliche Grüße,
Dr. T. Schultis

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